Aktuelles vom 1.
April 2009
Seminare/Veranstaltungen
(Die
durchführenden ReferentInnen sind nach dem Seminartitel angegeben)
Unsere
Empfehlungen
- Aller Anfang gar nicht so
schwer
BA 01 090510 01 vom 10.05. – 15.05.2009
- Grundlagen des
Tarifvertragsrechts
BA 01 090525 02 vom 25.05. – 29.05.2009
- Vom Betriebsübergang zum
Interessenausgleich und Sozialplan
BA 01 090525 03 vom 25.05. – 29.05.2009
- Aller Anfang gar nicht so
schwer
BA 01 090628 01 vom 28.06. – 03.07.2009
- Sekretariat des Betriebsrats
BA 01 090615 02 vom 15.06. – 17.06.2009
- Datenschutz und
Datensicherheit
BA 01 090701 03 vom 01.07. – 03.07.2009
- Mobbing, Bossing, sexuelle
Belästigung
BA 01 090628 02 vom 28.06. – 03.07.2009
- Handeln in der Krise
BA 01 090420 02 vom 20.04. – 24.04.2009
Wissen ist Macht
lautet das Prinzip für eine erfolgreiche Interessenvertretung im
Betrieb oder in der Dienststelle. Das ver.di Bildungszentrum Haus
Brannenburg verfügt über ein breites Angebot an Grundlagen- Aufbau-
und Spezialseminaren, die dazu geeignet sind, die Arbeit der
Interessenvertretung zu stärken. In folgenden Seminaren sind noch
Plätze frei:
Seminare 2009
(Bei Seminaren, die mit dem Zeichen
Ɵ gekennzeichnet sind, kann
eine Verlängerung des Aufenthaltes im ver.di Bildungszentrum Haus
Brannenburg auf Anfrage möglich sein. Freie Kapazitäten und Preise
erfragen sie bitte unter der Durchwahl 08034/905-0)
Aller Anfang – gar nicht so schwer
Betriebsräte Grundqualifizierung: Einführung und Überblick
BA 01 090510 01 vom 10.05. – 15.05.2009
Cornelia Lindner, Monika Gräwe
[
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Ɵ BA 01 090628 01 vom 28.06. –
03.07.2009
Elfriede Martin, Werner Tomek
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Ɵ BA 01 090802 01 vom 02.08. –
07.08.2009 (mit Kinderbetreuung!)
Heike Rozek, Peter Richter
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Freistellungsgrundlage: § 37 (6)
BetrVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 695 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 395 € zuzüglich MwSt.
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben es geschafft. Sie sind Mitglied
des Betriebsrates. Nun stellt sich die Frage: "Was sind Ihre
Aufgaben und Pflichten?" Das Betriebsverfassungsgesetz ist die
wesentliche rechtliche Grundlage für das betriebsrätliche Handeln.
Es gibt kaum ein Gesetz, das mehr darauf angewiesen wäre, von den
Betriebsräten mit Leben erfüllt zu werden. Um die Interessen der
ArbeitnehmerInnen im Sinne ihrer Schutzfunktion konsequent und
wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Ziele
im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und
nutzen. Das Seminar vermittelt die wichtigsten rechtlichen
Grundlagen der Betriebsratsarbeit, wie:
- Historische Entwicklung der Betriebsverfassung
- Rangfolge der Struktur der Rechtsquellen
- Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
- Aufgaben des Betriebsrates
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Informationsbeschaffung und Informationspolitik
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Mensch geht vor
Betriebsräte Grundqualifizierung: Personelle Angelegenheiten
Ɵ BA 01 090705 01 vom 05.07. –
10.07.2009
Heike Rozek, Siegfried Heim
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Hinweis: Vorherige Teilnahme am Seminar "BR-Grundqualifizierung -
Einführung und Überblick" erforderlich.
Freistellungsgrundlage: § 37 (6)
BetrVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 695 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 395 € zuzüglich MwSt.
Das Seminar beschäftigt sich mit den Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes zur Mitbestimmung und Mitwirkung in
personellen Angelegenheiten, also in erster Linie mit den §§ 92 -
105 BetrVG. Folgende Themenkomplexe werden vor dem Hintergrund der
Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten intensiv behandelt:
- Personalplanung und Ausschreibung von Arbeitsplätzen
- Fragen der Berufsbildung
- Einstellung und Eingruppierung
- Kündigungen
Agieren
statt reagieren
Betriebsräte Grundqualifizierung: Soziale Angelegenheiten
BA 01 090719 01 vom 19.07. – 24.07.2009
Norbert Großhauser-Fernau, Karin Wagner
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Hinweis:
Vorherige Teilnahme am Seminar "BR-Grundqualifizierung -
Einführung und Überblick" erforderlich.
Freistellungsgrundlage: § 37 (6)
BetrVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 695 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 395 € zuzüglich MwSt.
Kein anderer
Bereich der Betriebsverfassung bietet dem Betriebsrat die
Möglichkeit, so umfassend seine Beteiligungsrechte wahrzunehmen
und durchzusetzen, wie die Mitbestimmung in sozialen
Angelegenheiten. Der Betriebsrat kann in wichtigen Fragen wie z.
B. Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung und betrieblicher
Lohngestaltung initiativ werden und Betriebsvereinbarungen
erzwingen. In diesem Seminar werden die einzelnen Felder der
Mitbestimmung und die praktische Umsetzung im Betrieb behandelt.
Dazu zählen auch die Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
-
Stellung der
Mitbestimmung im Rahmen der Beteiligungsrechte des Betriebsrates
-
Initiativrecht
des Betriebsrates
-
Zusammenarbeit
mit der Belegschaft
-
Abschluss von
Betriebsvereinbarungen
-
Einigungsstelle
Einstieg leicht gemacht!
BPersVG-Grundqualifizierung: Einführung und Überblick (PR 1)
Ɵ
BA 01 090525 01 vom 25.05. – 29.05.2009
Thorsten Schäfer, Friedrich Paschke
[
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Freistellungsgrundlage § 46 (6)
BPersVG, LPersVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 639 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich MwSt.
Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den
Aufgaben und Pflichten. Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist
die wesentliche rechtliche Grundlage für das Handeln der
Personalräte. Es ist jedoch darauf angewiesen, mit Leben gefüllt
zu werden. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu
vertreten, muss sich der PR über seine Ziele im Klaren sein und
seine Möglichkeiten kennen und nutzen. Dieses Seminar vermittelt
in Verbindung mit dem Seminar "Mitbestimmen -- Mitgestalten --
Durchsetzen (PR 2)" erforderliche Kenntnisse des
Personalvertretungsrechts, die die Mitglieder des Personalrats als
Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen. Dazu gehören
u.a.:
- Rolle und Selbstverständnis
- Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
- Aufgaben des Personalrats
- Zusammenarbeit mit der Dienststelle
- Informationsbeschaffung und -politik
- Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Mitbestimmen - Mitgestalten -
Durchsetzen
BPersVG-Grundqualifizierung: Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
BA 01 090615 01 vom 15.06. – 19.06.2009
Thorsten Schäfer, Emmy Sommerer
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Hinweis: Vorherige Teilnahme am
Seminar "Einstieg leicht gemacht" erforderlich
Freistellungsgrundlage § 46 (6)
BPersVG, LPersVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 639 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich MwSt.
Aufbauend auf das Seminar
"Einstieg leicht gemacht (PR 1)" werden in diesem Seminar
erforderliche Kenntnisse vermittelt, die das PR-Mitglied benötigt,
um die Interessen der Beschäftigten auch in personellen und
sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Im
Mittelpunkt stehen dabei u.a.:
- Formen und Verfahren der
Mitbestimmung und Mitwirkung
- Beteiligungsrechte bei
personellen und sozialen Angelegenheiten
- Stufenvertretung
- Initiativrechte
- Einigungsstelle
- Verfahrensrecht
- Dienstvereinbarungen
Grundlagen des Arbeitsrechts: Einführung und Überblick
Ɵ
BA 01 090719 02 vom 19.07. – 24.07.2009
Cornelia Lindner, N. N.
[
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Freistellungsgrundlagen § 37 (6)
BetrVG § 46 (6) BPersVG LPersVG §§ 19/30 MVG o. v. R. § 10 (5)
BGleichG o. v. R.
Seminargebühr: 695 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 395 € zuzüglich MwSt.
Zum erforderlichen Grundwissen eines Mitglieds der gesetzlichen
Interessenvertretung gehören gute Kenntnisse des allgemeinen
Arbeitsrechts. In letzter Zeit gab es viele Gesetzesänderungen
mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht Daher bieten wir diese
dreiteilige Seminarreihe an. In diesem ersten Seminar wird
grundlegendes Wissen über das Arbeitsrecht vermittelt und
erarbeitet sowie die Fähigkeit gefördert, Konflikte im
Arbeitsleben zu erkennen und an ihrer Lösung mitzuwirken.
Schwerpunkte des Seminars sind:
-
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts
-
Rechtsquellen und rechtliche Grundbegriffe
-
Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag
-
Schutzrechte der Arbeitnehmer/-innen
-
Tarifvertragsrecht
-
Rechtliche Bedeutung von Betriebs- /Dienstvereinbarungen
-
Verfahrensrecht
Handeln in der Krise
Strategien der Interessenvertretung zur Sicherung von
Arbeitsplätzen
BA 01 090420 02 vom 20.04. – 24.04.2009
Referenten: Cornelia Lindner Walter Lukas
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
In vielen Betrieben wird bereits seit einigen Wochen Kurzarbeit
gefahren, anderen steht sie unmittelbar bevor, die Anzahl der
Kündigungsschutzverfahren ist drastisch angestiegen,
Insolvenzverfahren werden vermehrt eingeleitet. In vielen
Betrieben gilt aber auch immer noch der Status quo. Betriebsräte
sind jedoch gerade hier gefordert, vorausschauend zu prüfen und
beurteilen, ob und inwieweit die Krise konkrete Auswirkungen für
den Betrieb bzw. Beschäftigung haben kann.
-
Welche betriebswirtschaftlichen und
betriebsverfassungsrechtlichen Instrumente stehen dem
Betriebsrat für diese Aufgabe zur Verfügung
-
Welche tarifliche und arbeitsmarktpolitische Instrumente lassen
sich sinnvoll zu verbinden
-
Was kann der Betriebsrat unternehmen, wenn Personalabbau droht
und der Abbau von Arbeitsplätzen nicht verhindert werden kann?
-
Welche Auswirkungen hat dies auf die einzelnen Beschäftigten?
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen
Ɵ
BA 01 090706 03 vom 06.07. – 10.07.2009
Referenten: Reinhard Ruch, Walter Lukas
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG § 96 (4/8) SGB IX, §§ 19/30 MVG
o. v. R. § 10 (5) BGleichG o. v. R.
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien
Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen
wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung
oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/
Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein
weiteres Instrument in die Hand. In diesem Seminar werden Idee
und Bestimmungen des AGG vorgestellt. Sie lernen die
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, die sich für die Arbeit
der gesetzlichen Interessenvertretungen ergeben, kennen. Ferner
werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen
und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt.
-
Überblick das AGG
-
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung
-
Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten
-
Personalfragebögen, Einstellungspraxis,
Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand
-
Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Beschwerdestelle
-
Auswirkungen des AGG auf die sonstige Arbeit der
Interessenvertretungen
Grundlagen des Tarifvertragsrechts
Basiskenntnisse und aktuelle Perspektiven
Ɵ
BA 01 090525 02 vom 25.05. – 29.05.2009
Referentin: Cornelia Lindner
[
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Freistellungsgrundlage § 37 (6) BetrVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Das Tarifvertragsrecht regelt durch die Möglichkeit kollektiver
Vereinbarungen die zentralen Eckpunkte der Arbeitsbeziehungen in
Deutschland.
Durch Verbandsaustritt der Arbeitgeber, Öffnungsklauseln in den
Tarifverträgen und die Erosion des Flächentarifvertrags lässt
einerseits die Bindekraft von Tarifverträgen nach, andererseits
kommen immer öfter die betrieblichen Interessenvertreter/-innen
in die Situation selbst Inhalte von Tarifverträgen zu regeln.
Damit steigen für Betriebsratsmitglieder die Anforderungen an
fundierte Kenntnisse im Tarifvertragsrecht.
Dieses Seminar behandelt ausgehend von der historischen und
verfassungsrechtlichen Bedeutung bis hin zu den aktuellen
Perspektiven das Tarifvertragsrecht und dessen betriebliche
Auswirkungen.
TVöD – Grundlagen: Einstieg und
Überblick
Ɵ
BA 01 090706 02 vom 06.07. – 10.07.2009
Referenten: Gerhard Engel, Ralf Barthel
[
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Freistellungsgrundlage § 37 (6) BetrVG; § 46 (6) BPersVG ,
LPersVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Der Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die
Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und TVöD – Anwendern. Er
bringt mit neuer Struktur Einheitlichkeit in die Tariflandschaft
des öffentlichen Dienstes und verändert diese durch neue Themen
und Regelungen in beispielloser Weise. Weiterhin sind die
Gestaltungs- und Überwachungsaufträge für Betriebs- und
Personalräte durch Öffnungsklauseln deutlich ausgeweitet. Diese
setzen die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick einen
umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit
den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem allgemeinen Teil.
Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet, für Vertiefungen z.B.
zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung
verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Humane und familienfreundliche
Gestaltung der Arbeitszeit
Ɵ
BA 01 09 0803 03 vom 03.08. – 07.08.2009
Referentin: Elfriede Martin
[
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Hinweis: Für dieses Seminar
wird Kinderbetreuung angeboten
Freistellungsgrundlage § 37 (6) BetrVG; § 46 (6) BPersVG ,
LPersVG § 96 (4/8) SGB IX
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Ich möchte flexibel arbeiten,
damit ich Familie und Beruf unter einen Hut bringen kann, sagen
viele Frauen, aber zunehmend auch Männer, wenn die Kinder noch
kleiner sind. Aber auch die Planbarkeit soll dabei nicht
untergehen. Das Seminar wendet sich an Betriebsräte, die
familienfreundliche und humane Arbeitszeiten vereinbaren wollen.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
- Mitbestimmung bei der
Arbeitszeit und bei Überstunden
- Chancen und Risiken einer
flexiblen Arbeitszeitgestaltung
- Unverzichtbare Regelungen bei
flexibler Arbeitszeit
- Ausrichtung des
Arbeitszeitmodells
- Wie sollen die Mitarbeiter
Zeitsouveränität gewinnen?
- Soll der Arbeitgeber steuernd
eingreifen können?
- Berücksichtigung "betriebliche
Belange"
- Sanktionsmöglichkeiten des
Betriebsrates bei Verstößen des Arbeitgebers
- Beispiele zu
familienfreundlichen und humanen Arbeitszeitregelungen
„Gesunde Arbeit – Gesunder
Betrieb“
Grundlage zur Arbeits- und Gesundheitsschutz für die gesetzliche
Interessenvertretung
Ɵ
BA 01 090803 02 vom 03.08. – 07.08.2009
Referent/ -in: Torsten Schäfer, Emmy Sommerer
[
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Hinweis : Für dieses Seminar
wird Kinderbetreuung angeboten
Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG § 46 (6) BPersVG , LPersVG § 96 (4/8) SGB IX, §§ 19/30 MVG
o. v. R. § 10 (5) BGleichG o. v. R.
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Arbeits- und Gesundheitsschutz
zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende
Handlungsgrundlagen:
- Aufgaben, Rechte und
Handlungsmöglichkeiten von BR, PR, MAV, SBV,
Arbeitsschutzausschuss
- Arbeit - Gesundheit -
Krankheit: Zusammenhänge und Trends
- Ansätze und Maßnahmen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutzsystem -
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
- Betriebliche
Gesundheitsförderung - Kosten- / Nutzen-Bilanz: Argumente und
Praxisbeispiele
Ihre Rolle als
Interessenvertreter/-in in diesem Aufgabengebiet wird angesichts
der steigenden Belastungen der Beschäftigten herausgearbeitet, und
praktische Ideen zum "gesunden" Betrieb werden entwickelt.
Mobbing, Bossing, sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz
Ɵ BA 01 090628 02 vom 28.06. –
03.07.2009
Referent/ in: Hans-Rudolf Schiesser, Christa Hasenmaile
[
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Freistellungsgrundlage § 37 (6) BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG §
96 (4/8) SGB IX, §§ 19/30 MVG o. v. R. § 10 (5) BGleichG o. v. R.
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und
Verpflegung: 395 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Themen dieses Seminars
sind: Ursachen und Formen von Mobbing, Bossing und sexueller
Belästigung am Arbeitsplatz. Verhalten der Betroffenen und der
Täter/-innen. Mögliche Mittel der Gegenwehr für Betroffene.
Innerbetriebliche Aufklärungsarbeit und Bildungsmaßnahmen.
Aufgaben des BR/PR in Bezug auf schutzbedürftige Personen.
Rechtsgrundlagen zu den Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
der betrieblichen Interessenvertretung.
- Rahmenbedingungen als
Auslöser
- Möglichkeiten zur Prävention und Aufklärung
- Gebote
und Vorgehensweisen des BR/PR
- Erstellung effektiver
Betriebsvereinbarungen
Psychischer Gesundheitsschutz für die
gesetzliche Interessenvertretung in Betrieben des
Gesundheitswesens
Ɵ BA 01 090713 01 vom 13.07. – 15.07.2009
Referentin:, Emmy Sommerer
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Freistellungsgrundlage § 37 (6) BetrVG
§ 46 (6) BPersVG, LPersVG §§ 19/30 MVG o. v. R.
Seminargebühr: 579
€ zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 170 €
zuzüglich Mehrwertsteuer
Das Seminar richtet sich an Betriebs- und
Personalräte, die sich in Pflege- und Sozialeinrichtungen sowie
Krankenhäusern ständig mit psychischen Problemen auf Grund von
Sterbebegleitung und Todeserfahrung von Mitarbeiter/-innen
auseinandersetzen müssen. Der Arbeitnehmervertretung soll anhand
von Arbeitnehmerschutzgesetzen aufgezeigt werden, wie die
belasteten Kollegen/-innen zu begleiten und Möglichkeiten zu
erarbeiten, um dieses Spannungsfeld besser handhaben zu können.
Vom Betriebsübergang zum
Interessenausgleich und Sozialplan
Ɵ BA 01 090525 03 vom 25.05. –
29.05.2009
Referentin: Elfriede Martin
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Was tut der Betriebsrat wenn er
erfährt, dass im Betrieb eine Abteilung ausgegliedert werden soll,
wenn Umstrukturierungen anstehen oder, wenn es im Extremfall zu
Entlassungen kommen soll? Wir wollen in diesem Seminar die
Handlungsansätze für Betriebsräte besprechen:
- Welche Infoansprüche hat der
Betriebsrat bei betrieblichen Organisationsänderungen und einem
Betriebsübergang (auch ohne Wirtschaftsausschuss)?
- Welche Beteiligungsrechte hat
der Betriebsrat bei Änderungen der Arbeitsorganisation?
- Wann kann der Betriebsrat
Qualifizierungsmaßnahmen fordern?
Wir wollen in diesem Seminar
besprechen, wie der Betriebsrat mit Hilfe von Interessenausgleich
und Sozialplan die Beschäftigung sichern kann und wie diese
Sozialpläne aussehen können.
Datenschutz und Datensicherheit
Umgang mit Beschäftigtendaten
Ɵ BA 01 090701 03 vom 01.07.
– 03.07.2009
Referentin: Heike Rozek
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Freistellungsgrundlage TV, § 37
(6) BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG § 96 (4/8) SGB IX, §§ 19/30
MVG o. v. R. § 10 (5) BGleichG o. v. R.
Seminargebühr: 579 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 170 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Was bedeutet eigentlich
Datenschutz? Wozu ist er gut? Wo ist er geregelt? Wer ist im
Betrieb für Datenschutz zuständig? Was passiert, wenn die Daten
plötzlich ins Ausland transferiert werden? Mit diesen Fragen
werden sich die Mitglieder der Interessenvertretung in diesem
Seminar auseinandersetzen. Sie erhalten einen Überblick über ihre
Aufgaben in diesem Themenfeld und erfahren einiges über die
Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wir werden uns
auch mit der „privaten Nutzung des Internets im Betrieb/
Dienststelle“ auseinandersetzen und Schwerpunkte für Betriebs- und
Dienstvereinbarungen in diesem Bereich erarbeiten.
- Was bedeutet Datenschutz
eigentlich?
- Übersicht über
datenschutzrechtliche Bestimmungen im Betrieb
- Überwachungsmöglichkeiten bei
der Nutzung von Internet-, E-Mail und Telefonnutzung
- Handlungsmöglichkeiten der
Interessenvertretung
RFID-Chips im Einsatz
Neue Herausforderung an die Betriebsräte
BA 01 090715 03 vom 15.07. – 17.07.2009
Referent: Josef Haverkamp
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 579 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 170 € zuzüglich Mehrwertsteuer
RFID-Technik (Radio Frequency
Identification) ermöglicht die lückenlose Nachverfolgung von Waren
und Mitarbeiter/ -innen. Was sich noch wie eine Zukunftsversion
anhört, ist in vielen Betrieben schon tägliche Praxis. Für Firmen
ergeben sich durch RFID große Rationalisierungspotenziale, über
die sich die Arbeitsorganisation in den Betrieben grundlegend
verändern wird. Die Folgen: Entlassungen, verstärkte
Leistungskontrollen, extreme Arbeitsverdichtung und neue
Fragenstellungen beim Datenschutz und Arbeitnehmerdatenschutz. Das
Seminar analysiert den Stand der RFID-Technik und den praktischen
Einsatz in den Betrieben und was in den nächsten vier Jahren auf
die Beschäftigten zukommen wird. Zudem zeigt es die
Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten
bei der Einführung und beim Einsatz von RFID auf.
Umweltschutz geht uns alle an!
Möglichkeiten des Betriebsrates zur Förderung des betrieblichen
Umweltschutzes
Ɵ BA 01 090713 02 vom 13.07.
– 15.07.2009
Referent: Arno Enzmann
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 579 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 170 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Betrieblicher Umweltschutz gehört
zum gesetzlichen Aufgabenkatalog für Betriebsräte. Aber: Welche
Rechte und welche Pflichten ergeben sich daraus? Was ist ein
Öko-Audit? Was heißt Nachhaltigkeit? Was regelte die Konferenz von
Rio? Integrierter Umweltschutz wird mehr und mehr zur ständigen
Managementaufgabe. Gesetzliche Auflagen und zunehmender
Kostendruck zwingen zum Handeln. Ob Werbewirksamkeit,
Produktionssicherheit oder die Nahtstelle zum Arbeits- und
Gesundheitsschutz, dieses Seminar vermittelt Kenntnisse des
Betrieblichen Umweltschutzes von der Information und Beratung bis
zur konkreten Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis vor Ort.
Zwischen
Beschäftigungssicherung und Personalabbau
Personalplanung als zentrales Instrument der betrieblichen
Mitbestimmung
BA 01 090727 04 vom 27.07. – 31.07.2009
Referentin: Elfriede Martin
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Beschäftigungssicherung hat in
Zeiten der Wirtschaftskrise einen herausragenden Stellenwert
bekommen. Die Instrumente dazu zu kennen und ein- bzw. durchsetzen
zu können kann ein zentrales Betätigungsfeld für Betriebsräte
werden. Dabei ist es sehr wichtig, dass sich Betriebsräte einen
Überblick über die aktuelle Lage im Betrieb (z.B. mit Hilfe eines
Kennzifferninformationssystems) verschaffen. Auch über drohende
Gefahren müssen sie Bescheid wissen, um dann gegebenenfalls
richtig und rechtzeitig reagieren zu können. Dieses Seminar
verschafft einen Überblick über Früherkennungsmerkmale und
Handlungsmöglichkeiten in der Krise.
- Was kann der BR tun um die
Beschäftigung im Betrieb zu sichern?
- Welche Teilbereiche der
Personalplanung gibt es?
- Was kann der BR zur
Qualifikation der Beschäftigten beitragen?
- Wie kann
Arbeitzeitflexibilisierung zur Arbeitsplatzsicherung eingesetzt
werden?
- Was muss bei Teilzeit und
Altersteilzeit beachtet werden?
- Welche Informations- und
Durchsetzungsrechte hat der BR?
- Was ist die Aufgabe bei
Beurteilungsgrundsätzen und Personalfragebögen?
- Was kann der BR zur Sicherung
des Einkommens beitragen?
Zeitarbeit, Werkverträge, (Schein)Selbstständige
Rechtliche Stellung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Ɵ BA 01 090831 01 vom 31.08.
– 04.09.2009
Referenten: Christian Stupka, N.N.
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Der Trend zur Segmentierung der
Belegschaften ist ungebrochen. Die Zahl der in Leiharbeit
Beschäftigten war noch nie so groß, hinzu kommen Beschäftigte im
Betrieb, die in Vertragsverhältnissen mit externen Dritten stehen.
Eine weitere Gruppe bilden Selbstständige, die formal auf eigene
Rechnung arbeiten, aber fest in die Arbeitsabläufe eingegliedert
sind. Ihre materiellen Arbeitsbedingungen sind häufig schlechter
als die der "Stammbeschäftigten", die Vertretung ihrer Interessen
unklar. Schließlich gibt es eine wachsende Anzahl von geringfügig
Beschäftigten, die häufig unstetig und auf Abruf beschäftigt
werden.
- Arbeitsrechtliche
Rahmenbedingungen
- Rechtliche Stellung im Betrieb
der tatsächlichen Beschäftigung
- Informationsansprüche und
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats
Grundlagenseminar: Europäisches
Arbeits-, Sozial- und Unternehmensrecht
Ɵ BA 01 090831 02 vom 31.08.
– 04.09.2009
Referent: Walter Lukas
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Einzelstaatliche Gesetze der
Arbeitsbeziehungen geraten unter Druck von europäischen
Regelungen. Die Rechte der abhängig beschäftigten Menschen werden
unter Verweis auf europäische Notwendigkeiten aufgeweicht oder
aber beseitigt. Wer dennoch handlungsfähig sein will, benötigt
Kenntnisse über die Arbeitsbeziehungen und Unternehmensformen in
den Mitgliedsländern sowie bestehende und geplante übergreifende
Vorgaben (Richtlinien). Dieses Seminar vermittelt die Kenntnisse
und das nötige Rüstzeug zur Entwicklung der Handlungsfähigkeit.
- EU-Vorgaben am Beispiel der
europäischen Dienstleistungsrichtlinie
- Die Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation
- Interessenvertretung und
Mitbestimmung im nationalen und europäischen Rahmen
Das Sekretariat des
Betriebsrates -- Seminar für Mitarbeiter/innen im Betriebsratsbüro
BA 01 090615 02 vom 15.06. – 17.06.2009
Referentin: Andrea Breme
[ Anmelden (pdf) ]
Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG
Seminargebühr: 579 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 170 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Die Arbeit in einem
Betriebsratsbüro erfordert eine hohe Flexibilität,
organisatorisches Geschick sowie ein gutes Zeitmanagement. Daneben
sollte man/frau mit den gesetzlichen Grundlagen des
Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Dieses Seminar ist
speziell auf die Gegebenheiten des Sekretariats eines Betriebsrats
zugeschnitten und gibt praktische Hilfen zur Selbst- und
Arbeitsorganisation im Betriebsratsbüro.
- Die wichtigsten Bestimmungen
des Betriebsratsverfassungsgesetzes
- Rechte und Pflichten der
Betriebsratsmitglieder
- Mitwirkungs- und
Mitbestimmungsrechte
- Kosten und Sachaufwand des
Betriebsrats
- BR-Sitzung: Einberufung,
Tagesordnung, Protokollführung, Beschlussfassung
Zwischen allen Stühlen?
Soziale Kompetenz für Vorsitzende der gesetzlichen
Interessenvertretung
Ɵ BA 01 090719 03 vom 19.07.
– 24.07.2009
Referent: Dr. Bernhard Pöter
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG
Seminargebühr: 929 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 395 € zuzüglich Mehrwertsteuer
In den Rollenanforderungen an
Vorsitzende und Stellvertreter/-innen verdichten sich die
widersprüchlichen Interessen der betrieblichen Interessengruppen.
Die Vorsitzendenfunktion birgt eine Fülle in sich unvereinbarer
Erwartungen und Verführungen: Vom Versprechen sozialen Aufstiegs
bis zum Albtraum totaler Verausgabung. Diese gilt es mit kühlem
Kopf zu erkennen, zu analysieren und schließlich zu gestalten oder
aber zurückzuweisen. Vorsitzende können strahlende und geachtete
Repräsentanten/-innen ihrer Wähler sein oder aber vereinsamt den
Kontakt zu ihrer Basis verlieren. Sie können "Transmissionsriemen"
des gehobenen Managements sein oder Volkstribune, sachkompetente
Spezialisten/-innen für alltägliche Einzelprobleme oder
Überfliegende und ...
Dieses Seminar soll helfen, den
Wald der Anforderungen zu lichten. Für Vorsitzende ist es
überlebenswichtig, mit ihrer Rolle so umgehen zu lernen, dass
diese sowohl den betrieblichen Gegebenheiten Rechnung trägt, wie
auch zu den eigenen Stärken und Schwächen passt.
Gleiche unter Gleichen? Der
BR-/PR-Vorsitz als Führungsaufgabe
Ɵ BA 01 090504 01 vom 04.05. –
08.05.2009
Referent: Reinhard Ruch
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG
Seminargebühr: 749 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Immer wieder kommt es durch die
unterschiedlichen Erwartungen im Betrieb und im Gremium zu
schwierigen Situationen für den/die Betriebsratsvorsitzende/n.
Diese gilt es zu meistern.
- Die besondere Rolle und
Verantwortung der Vorsitzenden im Gesetzes- und
Selbstverständnis im Allgemeinen, sowie im Besonderen am
Beispiel „Personelle Angelegenheiten“
- Vorsitzende/r – Teilzeitjob
oder Vollbeschäftigung: Freistellungsmöglichkeiten und
Arbeitsplanung
- Die Bedeutung der §§ 37 und 38
im Rahmen der Geschäftsführung
- Geschäftsordnung und
Arbeitsorganisation des/der Vorsitzenden
- Bildung tut Not! Fortbildung
unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
Mehr Präsenz im Betrieb
schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche
Interessenvertretung
BA 01 090615 04 vom 15.06. – 19.06.2009
Referent: Norbert Großhauser-Fernau
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Freistellungsgrundlage § 37 (6)
BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG §§ 19/30 MVG o.v.R.
Seminargebühr: 695 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 328 € zuzüglich Mehrwertsteuer
Der Respekt vor dem BR/PR wächst
mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch
die Arbeit bei Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt
auch und gerade gegenüber dem Arbeitgeber. Wirksame
Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die
ihr zufließen und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in
Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer
Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb.
- Rechte des BR/PR in der
Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen
- Informationsnetze aufbauen,
nutzen und pflegen
- Kommunikation auf Wirksamkeit
ausrichten - Wie schafft man Aufmerksamkeit?
- Medien: Formen und Gestaltung
betrieblicher Information
- Informationsstrategie des
Arbeitgebers in Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren;
angemessene Antworten entwickeln
- Eine eigene
"Unternehmenskommunikation" des BR/PR aufbauen und gestalten
Klare Rede
starke Wirkung I
Rhetorik und Mehr für die gesetzliche
Interessenvertretung
Ein Grundlagenseminar
Ɵ BA 01 090329
03 vom 29.03. – 03.04.2009
Norbert Großhauser-Fernau
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Freistellungsgrundlage § 37 (6) BetrVG § 46 (6) BPersVG, LPersVG §
96 (4/8) SGB IX, §§ 19/30 MVG o. v. R.
Seminargebühr: 695 €
zuzüglich Mehrwertsteuer
Unterkunft und Verpflegung: 395 €
zuzüglich Mehrwertsteuer
Die Arbeit betrieblicher
Interessenvertretungen erfordert mehr als einen professionellen
Umgang mit den Gesetzestexten. Auch an das rhetorische Geschick
werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt in der
Betriebsversammlung, bei den eigenen Beiträgen in Gremien oder bei
den Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten entscheiden
der Redestil, die Körpersprache und der Redeaufbau über die
Wirkung von Redebeiträgen. In diesem Seminar werden die Grundlagen
erfolgreicher Rhetorik vermittelt.
- Umgang mit Redehemmungen
- Aufbau einer Überzeugungsrede
- Wirksame Sprache und Körpersprache
- Umgang mit Störungen
Betriebsratswahlen - Es ist
soweit ...
Wahlvorstandsschulung für die Betriebsratswahl
Ɵ BA 01 091123 02 vom 23.11. –
25.11.2009
Reinhard Ruch, Walter Lukas, Britta Klinkforth
[ Anmelden (pdf) ]
Ɵ BA 01 091125 03 vom 25.11. –
27.11.2009
Reinhard Ruch, Walter Lukas, Britta Klinkforth
[ Anmelden (pdf) ]
Freistellungsgrundlage: § 37 (6)
BetrVG; § 20 (3) BetrVG
Seminargebühr: 579 € zuzüglich MwSt.
Unterkunft und Verpflegung: 170 € zuzüglich MwSt.
Die Betriebsratswahlen 2010
stehen vor der Tür. Deshalb ist es erforderlich, Betriebsräte
und Wahlvorstandsmitglieder so zu schulen, dass die
Betriebsratswahl korrekt durchgeführt wird. Im Seminar wird der
Ablauf der Wahl erläutert und der komplizierte Wahlvorgang in
sachgerechte Schritte zerlegt. Die Wahlvorschriften sowie die
Wahlordnung werden eingehend besprochen.
- Übersicht über das
Wahlverfahren
- Normales Wahlverfahren
- Vereinfachtes Wahlverfahren
- Bestellung des Wahlvorstandes
- Einleitung und Durchführung der
Wahl
- Anfechtung der Betriebsratswahl
Politische Bildung
Die Teilnahme an den
Seminaren der politischen Bildung ist für ver.di-Mitglieder
kostenlos. Für Nicht-Mitglieder beträgt die Teilnahmegebühr 890
Euro.
"Beim nächsten wird alles
anders"
Strategische Vorbereitung der Betriebsratswahlen 2010
BA 03 090904 03 vom 04.09. – 06.09.2009
(Wochenendseminar!)
Referenten: Siegfried Heim, Walter Lukas
[ Anmelden (pdf) ]
Ɵ BA 03 090918 04 vom 18.09. –
20.09.2009 (Wochenendseminar!)
Referenten: Siegfried Heim, Walter Lukas
[ Anmelden (pdf) ]
Im Frühjahr 2010 finden die
Wahlen nach dem BetrVG statt. Um diese Wahlen in den Betrieben
erfolgreich durchzuführen, ist eine konsequente Vorbereitung
hilfreich. Jenseits der klassischen Wahlvorstands-Schulung
ermöglicht dieses Seminar, gestützt auf die Vermittlung von
Grundlagenwissen in den Bereichen Kommunikation,
Öffentlichkeitsarbeit und Arbeitsorganisation, eine strategische
Vorbereitung und Durchführung der Wahlen.
- Erfahrungen aus der letzten
Wahlperiode
- Ansprache von geeigneten
Kandidat/innen
- Öffentlichkeitswirksame
Darstellung
- Anregungen für eine moderierte
Strategieplanung
Countdown 2010:
Betriebsratswahlen im kommenden Jahr
Ich hab‘ da mal ne Frage …
Schon jetzt mit den Vorbereitungen
zur Betriebswahl 2010 beginnen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nächstes Jahr finden turnusgemäß zwischen Anfang März und Ende Mai
die Betriebsratswahlen statt. Wir möchten die Vorbereitung dieser
Wahlen gerne unterstützen und bieten zur Vorbereitung auf die Wahlen
bieten wir außerdem folgende Seminare an:
- Durch Analyse zum
Erfolg! Strategisches Handeln in der gesetzlichen
Interessenvertretung
(BA 01 090525 04) vom
25. bis 29. Mai 2009 ver.di Bildungszentrum
Brannenburg (Wochenseminar für BR-Mitglieder)
- Beim nächsten Mal
wird Alles anders! Strategische Vorbereitung der
Betriebsratswahlen 2010
(BA 03 090904 03) vom
04. bis 06. September 2009 und (BA
03 090918 04) vom 18. bis 20. September 2009
(Wochenendseminar für Vertrauensleute und
BR-Mitglieder)
- Betriebsratswahlen
– es ist soweit! Wahlvorstandsschulung für die BR-Wahl
(BA 01 091123 02) vom
23. bis 25. November 2009 und (BA
01 091125 03) vom 25. bis 27. November 2009
(Seminar für Wahlvorstandsmitglieder)
Im Folgenden werden die Fragen
beantwortet, die unserer Erfahrung nach im Vorfeld der BR-Wahlen am
häufigsten auftauchen:
Wer bestellt wann den
Wahlvorstand?
In Betrieben, in denen bereits ein Betriebsrat besteht, bestellt
dieser 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen Wahlvorstand (§ 16
Abs. 1 BetrVG). Sofern der Betriebsrat dies versäumt und 8 Wochen
vor Amtszeitende kein Wahlvorstand bestellt wurde, bestellt ihn das
Arbeitsgericht. Antragsberechtigt sind hier mindestens drei
Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (§ 16
Abs. 2 BetrVG). Wenn 8 Wochen vor dem Ablauf der Amtszeit kein
Wahlvorstand bestellt ist, kann auch ein existierender Gesamt- oder
Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen (§ 16 Abs. 3 BetrVG).
In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten
Arbeitnehmern verkürzt sich die oben genannte 10-Wochen-Frist auf 4,
die 8-Wochen-Frist auf 3 Wochen.
Wer bestellt den Wahlvorstand,
wenn es keinen Betriebsrat gibt?
In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, bestellt ein
Gesamtbetriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, der
Konzernbetriebsrat einen Wahlvorstand (§ 17 Abs. 1 BetrVG). Wenn es
weder einen Gesamt- noch einen Konzernbetriebsrat gibt oder dieser
untätig bleibt, dann wählen die Arbeitnehmer/-innen auf einer
Betriebsversammlung den Wahlvorstand (§ 17 Abs. 2 BetrVG). Zu dieser
Betriebsversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen
des Betriebs oder eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft einladen.
Diese können auch Vorschläge für die Zusammensetzung des
Wahlvorstands machen (§ 17 Abs. 3 BetrVG).
Können Wahlvorstandsmitglieder
gekündigt werden?
Wahlvorstandsmitglieder genießen einen besonderen
Kündigungsschutz. Sie können ordentlich gar nicht gekündigt werden.
Außerordentlich ist eine Kündigung von Wahlvorstandsmitgliedern nur
dann möglich, wenn der bestehende Betriebsrat zugestimmt hat.
Besteht ein solcher noch nicht, muss die Zustimmung von einem
Gericht ersetzt werden. Dieser besondere Kündigungsschutz beginnt
mit der Bestellung zum Wahlvorstand und endet mit der Bekanntgabe
des Wahlergebnisses. Noch sechs Monate nach der Wahl dürfen
Wahlvorstandsmitglieder nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 Abs.
3 KSchG).
Welche Fristen müssen beachtet
werden?
Bei Betriebsratswahlen sind viele verschiedene Fristen zu
beachten (siehe dazu auch die Antworten bei den spezielleren
Fragen). Wichtig ist, dass in einem Betrieb mit bereits
existierendem Betriebsrat 10 Wochen vor dem Ende der Amtszeit des
Betriebsrats ein Wahlvorstand bestellt wird. So kann verhindert
werden, dass eine Zeit ohne Betriebsrat entsteht. Sofern ein
bestehender Betriebsrat nicht tätig wird, sollte dieser auf seine
Pflicht zur Bestellung eines Wahlvorstands hingewiesen werden.
Sofern der Betriebsrat untätig bleibt, kann ein bestehender Gesamt-
oder Konzernbetriebsrat, aber auch das Arbeitsgericht einen
Wahlvorstand bestellen.
Wo wird gewählt? Was gilt als
Betrieb? (Betriebsbegriff)
Gewählt wird im Betrieb (§ 1 BetrVG). Der Betrieb ist eine
tatsächliche Einheit, zumeist ein Ort, an dem – umgangssprachlich
ausgedrückt – gearbeitet wird. Das Bundesarbeitsgericht definiert
einen Betrieb wie folgt: "... die organisatorische Einheit,
innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern
mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte
arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der
Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (BAG 31.5.2000, AP Nr. 12 zu
§ 1 BetrVG Gemeinsamer Betrieb). Davon zu unterscheiden ist das
Unternehmen. Dieser Begriff meint nicht eine tatsächliche, sondern
eine rechtliche Einheit. Ein Unternehmen ist z.B. eine
Aktiengesellschaft, eine GmbH oder ein Einzelunternehmer. Beispiel:
Die Kaufhaus AG hat im Bundesgebiet 50 große Filialen. Entscheidend
für die Betriebsratswahl ist nicht das Unternehmen, also die
Kaufhaus AG, sondern die einzelnen Filialen sind Betriebe. Soweit
zum Prinzip. Es gibt aber auch kleinere Betriebe, die Teil eines (Haupt-)Betriebs
sind. Diese Betriebsteile nehmen an der Betriebsratswahl des
Hauptbetriebs teil (§ 4 Abs. 1 und 2 BetrVG). Hiervon gibt es aber
Ausnahmen: Sind die Betriebsteile räumlich weit vom Hauptbetrieb
entfernt, so ist der Be-triebsteil selbstständig mit der Folge, dass
die Arbeitnehmer/-innen dieses Betriebsteils ihren eigenen
Betriebsrat wählen können. Gleiches gilt für den Fall, dass der
Aufgabenbereich und die Organisation eigenständig sind. Letzteres
ist ein sehr kompliziertes Kriterium, welches hier nicht weiter
vertieft werden kann. Aber ein Beispiel zum Kriterium der räumlichen
Ferne: Die Münchener Filiale des Fotokopierherstellers Licoh mit 25
Arbeitnehmern kann, obwohl sie ein Betriebsteil der
Deutschlandniederlassung in Frankfurt am Main ist, einen eigenen
Betriebsrat wählen. Der Betrieb dieses Beispiels könnte aber auch
von der Option Gebrauch machen, mittels einer formlosen Abstimmung
an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilzunehmen (§ 4 Abs. 1
Satz 2 BetrVG). Den richtigen Betrieb zu definieren, gehört in
manchen Fällen zu einer der schwierigsten Entscheidungen des
Wahlvorstands. Wichtig ist, dass allein der Wahlvorstand
entscheidet. Ihm hat dabei kein Arbeitgeber und kein Betriebsrat
dreinzureden. Der Wahlvorstand sollte in diesen Fällen zwar
überlegt, aber auch beherzt entscheiden. Es obliegt dann den
Kritikern, den umständlichen Rechtsweg zu beschreiten. Hat der
Wahlvorstand diese Entscheidungsstärke nicht, kann noch ein
Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG durchgeführt werden. Dabei
entscheidet das Arbeitsgericht, ob und welche betriebsratsfähigen
Betriebe vorliegen. Weiterhin gibt es aber auch den so genannten
Betrieb mehrerer Unternehmen. Und es gibt die Möglichkeit, den
Betriebsbegriff durch einen Tarifvertrag (unter ganz bestimmten
Umständen auch durch Betriebsvereinbarung) festzulegen.
Rechtsgrundlage ist hierfür zum einen § 1 Abs. 2, zum anderen § 3
BetrVG. Auf diese Besonderheiten kann hier jedoch nicht eingegangen
werden. Wer mehr wissen möchte, sei auf die einschlägigen
Kommentierungen oder die zuständigen Gewerkschaftssekretäre
verwiesen.
Warum gibt es verschiedene
Wahlverfahren?
Was sind die wichtigsten Unterschiede? Es gibt das normale
Wahlverfahren, das für Betriebe ab 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern
gilt, und das vereinfachte Wahlverfahren für Betriebe bis 50
Arbeitnehmer/-innen (§§ 14, 14a BetrVG). Um eins gleich
vorwegzunehmen: Das vereinfachte Wahlverfahren ist nicht unbedingt
einfacher; es führt aber zeitlich schneller zur Betriebsratswahl.
Aufgrund der höheren Geschwindigkeit ist es vielfach sogar
schwieriger – besonders wegen der verkürzten Fristen. Wahlvorstände
in Betrieben mit zwischen 51 und 100 wahlberechtigten
Arbeitnehmer/-innen sollten dies bedenken. Denn sie haben nach § 14a
Abs. 5 BetrVG die Option, mit dem Arbeitgeber das vereinfachte
Wahlverfahren zu vereinbaren.
Die wichtigsten Unterschiede:
• Im vereinfachten Wahlverfahren gibt es keine Listenwahl. Es gibt
zwingend eine Persönlichkeitswahl. Die Kandidaten werden hier – und
nur im vereinfachten Wahlverfahren – in alphabetischer Reihenfolge
auf den Stimmzettel gesetzt.
• Insgesamt verkürzen sich viele Fristen, die beim normalen
Wahlverfahren gelten. So z.B. die Frist, um Wahlvorschläge
einzureichen. Sie kann sich von zwei Wochen beim normalen
Wahlverfahren auf ca. 7 Tage beim vereinfachten Wahlverfahren
verkürzen.
Was ist mit den entstehenden
Kosten für die Wahl?
Alle Kosten, die mit der Wahl zusammenhängen, trägt der
Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 BetrVG). Z.B. Kosten für Kopien,
Briefpapier und Briefumschläge, für den Kauf oder die Miete einer
Wahlurne. Zu den Wahlkosten gehören auch die Gebühren für Seminare,
die für die Schulung der Wahlvorstände erforderlich sind. Den
Wahlvorständen ist aufgrund der komplexen Materie dringend zu raten,
an solchen Schulungen teilzunehmen.
Was ist mit dem Zeitaufwand des
Wahlvorstands?
Den Zeitaufwand für Wahlvorstandstätigkeit muss der Arbeitgeber
vergüten (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Es ist also nicht notwendig,
Wahlvorstandstätigkeit in der Freizeit zu leisten. Wichtig ist, den
Arbeitgeber so früh wie möglich über den Zeitbedarf und die
zeitliche Lage der Wahlvorstandstätigkeit zu informieren. Wohl
gemerkt: zu informieren – der Arbeitgeber hat hier nichts zu
genehmigen. Sollten unvorhergesehene Sitzungen oder andere
Aktivitäten des Wahlvorstands erforderlich sein, so geht die
Wahlvorstandstätigkeit der Arbeitstätigkeit vor.
Was gilt für Beamte bei den
Unternehmen der ehem. Bundespost?
Für diese wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen gilt die 2.
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahl bei den
Postunternehmen, kurz: "WahlO Post". Die wichtigste Besonderheit ist
dabei, dass die Beamtinnen und Beamten, sofern sie das wünschen,
eine eigene Gruppe innerhalb der Belegschaft bilden können und damit
hinsichtlich ihres Anteils im zu wählenden Betriebsrat geschützt
sind.
Wann läuft die Amtszeit des alten
Betriebsrats ab?
Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats
vier Jahre. Dies regelt § 21 BetrVG. Die Amtszeit endet damit vier
Jahre nach ihrem Beginn. Wobei der Beginn der ersten Amtszeit die
Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist. Es ist ein weit verbreiteter
Irrtum, dass die Amtszeit mit der konstituierenden Sitzung des
Betriebsrats beginnt. Bestand bereits ein Betriebsrat, so beginnt
die neue Amtszeit mit dem Amtszeitende des vorherigen Betriebsrats.
Damit bleiben Beginn und Ende der Amtszeit immer konstant. Wird
zwischen den offiziellen Wahlterminen gewählt, so endet die Amtszeit
spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem die regelmäßigen
Betriebsratswahlen stattfinden. Als Sonderregel gilt, dass
Betriebsräte, deren Amtszeit am 1. März des Jahres der regelmäßigen
Betriebsratswahlen (2006) noch nicht ein Jahr betragen hat, erst bei
der übernächsten regelmäßigen Betriebsratswahl neu gewählt werden
müssen. Damit ist eine maximale Amtszeit von 5 Jahren minus einem
Tag möglich.
Muss der Arbeitgeber akzeptieren,
dass eine Wahl stattfindet?
Ja. Jeder, der die Wahl eines Betriebsrats behindert oder durch
Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder
Versprechen von Vorteilen beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 119 Abs. 1 Nr. 1
BetrVG). Dabei sind die Hürden, die zu überwinden sind, damit eine
Betriebsratswahl stattfinden kann, relativ niedrig. Es genügen drei
wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen eines Betriebs, um zu einer
Betriebsversammlung einzuladen, die wiederum einen Wahlvorstand
wählt. Zu einer solchen Betriebsversammlung kann aber auch eine im
Betrieb vertretende Gewerkschaft einladen. Eine Gewerkschaft ist
dann im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Arbeitnehmer des
Betriebs Mitglied der Gewerkschaft ist. Die Voraussetzungen für eine
Betriebsratswahl sind deshalb so gering, weil das
Betriebsverfassungsgesetz Betriebsräte zwingend vorsieht. In § 1
BetrVG heißt es dazu: "In Betrieben ... werden Betriebsräte
gewählt." Dies ist eine Muss-Regelung. Jedoch verzichtet das Gesetz
auf Sanktionen, sofern keine Betriebsräte gewählt werden.
Aktuelle Themen
Eine
Idee setzt sich durch
Dr. Stefan Rappenglück,
Leiter der Forschungsgruppe Jugend und Europa beim Centrum
für angewandte Politikforschung (C.A.P.) in München,
betrachtet europäische Bildungsarbeit als einen Schlüssel
zum Erfolg.
Sind die Römischen Verträge als
Basis-Vorläufer der Europäischen Union von heute noch aktuell?
Rappenglück: Meiner Meinung
nach sind die Grundanliegen der Europäischen Union moderner und
aktueller als jemals zuvor. Es ist gleichzeitig aber ein offenes
Geheimnis, dass die EU bis heute unter Akzeptanzproblemen leidet.
Man muss sich aber die Ursprungsidee dieser Verträge ansehen; Europa
war damals als Solidargemeinschaft zwischen „Arm und Reich“ gedacht.
Die Wohlfahrt der Bürger stand im Mittelpunkt des Handelns. Und –
auch wenn das heute fast banal klingt – Europa war und ist ein
Friedensprojekt. Für Menschen in Ost- und Südosteuropa allerdings
keine Selbstverständlichkeit angesichts deren jüngeren Geschichte.
Also ist die Grundidee der
europäischen Integration modern – steht aber vor neuen
Herausforderungen. Europa also gut gedacht aber schlecht gemacht?
Rappenglück: Die europäische
Dimension wurde während der letzten Jahre in nahezu allen Bereichen
politikrelevant. Das alles geschah mit einer ungeheuren
Schnelligkeit, sodass die Umsetzung der Ideen den eigenen Ansprüchen
hinterherhinkt. Etwa 70 % aller Gesetze in den Mitgliedsstaaten sind
heute unmittelbare Folge der europäischen Gesetzgebung. Man kann
streiten, ob das zu viel oder zu wenig ist; aber es ist Tatsache.
Nicht Europa an sich hat Defizite, sondern die Umsetzung der
Europapolitik. Wissen die Menschen vielleicht zu wenig darüber,
welche konkreten Errungenschaften der europäische Einigungsprozess
ihnen gebracht hat? Rappenglück: Das ist gut möglich. Europa sollte
eigentlich ‚von unten‘ aufgebaut werden – faktisch ist es genau
anders herum geschehen. Diesen Weg müssen wir umkehren. Dann wird
sich auch die Akzeptanzkrise auflösen. Jedem Bürger muss klar
werden, welche Vorteile er persönlich und welche der europäische
Staatenbund hat. Bislang genügte es, Reisefreiheit, Mobilität oder
offene Binnenmärkte anzuführen, um Menschen von der Idee Europa zu
überzeugen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise
genügen diese Argumente nicht mehr. Aber so dramatisch die Krise
auch ist oder noch wird, sie birgt auch eine Chance für eine
Belebung des europäischen Einigungsprozesses. Wenn es nämlich durch
gemeinsames Handeln gelingt, die Folgen für die Mitgliedsstaaten und
damit den Bürger zu mildern oder gar abzuwenden. Ohne die EU sähe
Vieles anders aus, beispielsweise im Jugend- und Bildungsbereich.
Wir müssen aber weiter intensive Vermittlungsarbeit leisten. Anderes
Beispiel: Die Klimapolitik war vor fünf oder sechs Jahren noch kein
Politikfeld für die Europaparlamentarier. Jetzt ist allen klar, dass
es hierbei keine nationalen Alleingänge mehr geben kann, ähnliches
gilt für den Verbraucherschutz.
Was fehlt, ist wohl das Gefühl, man
könne sich direkt und persönlich in die demokratischen
Entscheidungsprozesse einklinken …
Rappenglück: Das ist der
wunde Punkt der EU. Aktuelle Studien zeigen, dass die Bürgerinnen
und Bürger in der Tat zweifeln, ob ihre Stimme überhaupt gehört
werden- im übrigen besonders junge Menschen. Seit Jahren fordert man
in diesem Feld Verbesserungen, viel Greifbares ist aber bis heute
nicht entstanden – es geht sehr langsam voran. Dabei gibt es nicht
wenige Bürger, die nach Mitwirkungsmöglichkeiten fragen – sich
engagieren wollen. Um die Teilhabe junger Menschen zu fördern hat
die EU den sog. „Strukturierten Dialog mit der Jugend ins Leben
gerufen“. Die EU fordert die Menschen explizit auf, zu europäischen
Themen zu diskutieren – insbesondere junge Menschen sollen diese
Chance nutzen. Seit zwei Jahren finden in Deutschland auch
Bürgerkonferenzen statt, die der Meinungsbildung in und über Europa
dienen sollen, werden Jugendparlamente gegründet. Wenn diese
partizipativen Möglichkeiten noch besser genutzt würden und die
Beschlüsse und Empfehlungen auch in den politischen Prozess
verbindlich rückgekoppelt werden würden, wären wir ein gutes Stück
weiter. Eine Europawahl alle fünf Jahre ist als Beteiligungsform
einfach zu wenig. In Umfragen zeigt sich immer wieder, dass die
Menschen das Gefühl haben, dass ihre Stimme in Europa nicht zählt.
Stichwort Bildungsarbeit. Was
passiert in diesem Feld?
Rappenglück: Bildungsarbeit
ist definitiv ein wichtiger Bereich. In die schulische und
außerschulische Arbeit hat Europa schon viel stärker Einzug gehalten
als noch vor wenigen Jahren. Zugleich haben die Bildungsträger die
Notwendigkeit erkannt, ihre Programme europäisch auszurichten. Eine
andere Frage ist die nach geeigneten Methoden, Materialien und
Zielgruppen. Dabei unterscheiden wir als C.A.P. zwischen kleinen und
großen Formaten. Große Formate sind in unserem Haus etwa
Simulationen, Jugendparlamente oder die Entwicklungen von Szenarien.
Damit erreichen wir eine große Zahl junger Menschen und – noch viel
wichtiger – Menschen aus den verschiedensten Schichten und Milieus.
Methodisch wirksam sind auch die Kleinstmethoden, weil sie an
konkreten Themen der Menschen ansetzen – vor allem bei denjenigen,
die sich bislang kaum mit europäischen Fragen auseinandergesetzt
haben. Solche assoziativen Ansätze lassen sich wunderbar in Form von
Tagesseminaren umsetzen. Ein Problem bleibt aber: Europa ist so ein
dynamisches Politikfeld, dass die Bildungsarbeit unwahrscheinlich
schnell auf neue Themen und Methoden reagieren muss. Die Träger
müssen deshalb inhaltlich und didaktisch immer wieder fit gemacht
werden. Wir haben dazu z. B. ein eigenes Team – das Juniorteam
Europa – in unserem Haus zusammengestellt und ausgebildet, die den
Bildnern als Coach zur Verfügung stehen.
Die gute Botschaft ist also: Es gibt
Ideen und Mittel für die europäische Bildungsarbeit …
Rappenglück: Da hat sich
tatsächlich einiges zum Guten entwickelt. Ich kann mich noch an
Zeiten erinnern, als ich eine Sondergenehmigung brauchte, um ein
Seminar zum Thema Europa bei einer Volkshochschule mit nur vier
Teilnehmern durchführen zu können. Heute ist die Nachfrage größer –
ebenso das Angebot. In dieser Situation scheint es mir wichtig, die
Anbieter der Bildungsarbeit besser zu vernetzen und nicht bei jedem
Thema, das Europa betrifft, das Rad neu zu erfinden. Europa muss als
Querschnittsthema allgemeiner Bildung Dauerthema werden! Aktuelle
Probleme und Herausforderungen müssen durch eine „europäische
Brille“ gesehen werden.
Kann man Arbeitnehmer/-innen Europa
als wichtig für sie vermitteln?
Rappenglück: Jeder Betrieb muss
heute nach Europa schauen – nicht nur im Hinblick auf Absatzmärkte.
Aber oft hören wir, dass Zeitmangel oder Desinteresse diesen
wichtigen Blick verhindern. Europa betrifft aber jeden Arbeitnehmer.
Denn die wirtschaftliche Dimension Europas gehört unmittelbar mit
der sozialen Komponente zusammen. Die Gewerkschaften haben das schon
lange zu ihrem Thema gemacht. Bei der anstehenden Europawahl wird
nämlich nicht nur über einzelne Abgeordnete entschieden, sondern
darüber, welches Europa wir haben wollen – ein ausschließlich an
wirtschaftlichen Interessen ausgerichtetes oder ein sozial
verantwortlich handelndes. Und nicht zuletzt geht es bei dieser Wahl
um die demokratische Stärkung des Parlaments. Natürlich
unterscheiden sich die antretenden Parteien in ihren Programmen. Für
mich ist mit dieser Wahl z. B. ganz eng die Frage verbunden, wohin
künftig Mittel fließen sollen: vor allem in Forschung und Bildung
oder zu-erst in die Außen- oder Wirtschaftspolitik. Ich hoffe auf
eine hohe Beteiligung und darauf, dass die Europawahl keine
vorgezogene Abstimmung zur Bundestagswahl wird. Diese Überlappung
und Vermengung wäre schädlich.
Hat die Europäische Idee also eine
natürliche Grenze erreicht oder wie geht es mit ihr weiter?
Rappenglück: Ich glaube, dass
Europa in den kommenden Jahren an Stärke und Bedeutung weiter
zunehmen wird – das bestätigen übrigens auch Untersuchungen unseres
Hauses. Eine Mehrheit der Bürger ist zwar durchaus skeptisch
gegenüber der Eurobürokratie und manchen Fehlentwicklungen der
Europäischen Union– definitiv ablehnen wollen die EU aber die
Wenigsten. Das dieser Trend nicht kippt, dafür müssen wir weiter
hart arbeiten und die Teilhabe der Menschen an europäischen
Entscheidungsprozessen deutlich verbessern. Ich gehe außerdem davon
aus, dass es in zehn oder 15 Jahren mehr Mitgliedsstaaten als heute
geben wird, weil die Anziehungskraft der EU gerade unter jungen
Menschen ungebrochen hoch ist. Ich sehe da vor allem Länder auf dem
Balkan als weitere Kandidaten. Die Jugendlichen dort sagen ganz
klar: Wir wollen dabei sein! Wenn die Wohlfahrt der Bürger und die
Verbesserung ihrer Lebenssituation in einem zusammenwachsenden
Europa über Protektionismus als handlungsleitendes Motiv der EU
siegt, dann hat die EU eine gute Zukunft.
Hinweis auf Publikationen des
C.A.P.:
- CAP/Arbeitsgemeinschaft der
Evangelischen Jugend in Deutschland e.V (Hrsg.): Jugendliche
wählen Europa! Ideen, Methoden und Anregungen zur Europawahl 2009,
Januar 2009
- Rappenglück, Stefan:
Europabezogene Planspiele. In: Jugend für Europa (Hrsg.): Europa
vermitteln – Handbuch zur europabezogenen Bildungsarbeit, Bonn
2009, S. 79-83
- Weidenfeld, Werner/Wessels,
Wolfgang (Hrsg.): Europa von A-Z. Taschenbuch der europäischen
Integration, Bonn 2007 (Neuausgabe 2009 in Vorbereitung, kostenlos
beziehbar über die Bundeszentrale für politische Bildung)
- Feldman, Eva: Europawahl 2009:
Jugend, Politik und europäisches Bewusstsein. C.A.P-Working paper
2, März 2009 (http://www.cap-lmu.de/publikationen/2009/cap-aktuell-2009-02.php)
- Rappenglück, Jugend: Jugend in
der Europäischen Union – Ein Essay. Aus Politik und Zeitgeschichte
47/2006,S. 3-7 (http://www.bpb.de/publikationen/197752,,0,Jugend_in_Europa.html)
- Tham, Barbara: Einstellungen
Jugendlicher zur Europawahl 2009. C.A.P.-Working Paper, 1, März
2009 (http://www.cap-lmu.de/publikationen/2009/cap-wp-tham.php)
Bildungsarbeit mit Profil
„Mehr Europa – aber anders!“
fordert Dr. Wolfgang Uellenberg-van Dawen, Bereichsleiter
Politik und Planung in der ver.di Bundesverwaltung.
Wofür bist Du in der
Bundesverwaltung zuständig?
Uellenberg: Seit 1.
November letzten Jahres leite ich den Bereich Politik und
Planung im Ressort 1 der ver.di Bundesverwaltung. Ich
koordiniere vor allem die fachpolitischen Positionen aus den
Ebenen, Fachbereichen bzw. Gruppen und füge sie zu einem
Gesamtkonzept der gesellschaftspolitischen Positionierung von
ver.di zusammen. Themen sind dabei aktuell: Konzepte zur
Beschäftigungssicherung und Handeln in der Finanzmarktkrise
oder Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl. Dabei
begleiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Arbeitsbereiches auch bestimmte Schwerpunkte im Haus. Und
nicht zuletzt wollen wir die Grundsatzprogrammdebatte in
ver.di zu einem erfolgreichen Ende führen. Man kann die
Aufgabe als Zuspitzung und strategische Koordination der
politischen Aussagen von ver.di umreißen.
Europa als Querschnittsthema
spielt hier auch eine Rolle?
Uellenberg: Europa und
internationale Politik werden vor allem in dem dafür
zuständigen Bereich betreut und gestaltet. Europa zieht sich
aber tatsächlich als quer liegende Aufgabe auch durch mein
Arbeitsfeld. Alle (ge-werkschafts-)politischen Handlungsfelder
sind ohne die Beachtung ihrer europäischen Dimension gar nicht
handhabbar; Stichwort Deregulierung der Finanzmärkte,
Überwachung von Banken oder das Verbot von so genannten
Leerverkäufen. Anderes Beispiel: Wenn wir einen gesetzlichen
fixierten Mindestlohn durchsetzen wollen, geht das nur im
europäischen Kontext. Und ein drittes Beispiel:
Europapolitiker haben in der Vergangenheit einen neoliberalen
Ansatz verfolgt, der sich mit „Privat vor Staat“ umschreiben
lässt. Davon sind alle Bereiche der öffentlichen
Daseinsvorsorge betroffen, es droht eine weitere Verlagerung
von Ressourcen in private Hände – hier besteht
gesamteuropäischer Handlungsbedarf.
Der Gewerkschaftsrat hat das
Europamanifest verabschiedet. Womit beschäftigt sich das
Papier?
Uellenberg: Es fasst
unter dem Titel „Mehr Europa – aber anders!“ unsere
wesentlichen Anforderungen an eine moderne und sozial
verantwortliche Europapolitik zusammen. Kritiker werfen uns
vor, ver.di verfolge damit eine national gedachte
Europapolitik. Das Gegenteil ist richtig. Wir stellen immer
wieder fest, dass viele Menschen auch deshalb kein sonderlich
hohes Interesse an Europa haben, weil sie mit dem Weg, den
Politik und Verwaltung auf dieser Ebene gehen, nicht
einverstanden sind. Deregulierung und Liberalisierung der
Märkte, Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge,
Angriffe auf Arbeitnehmerrechte sind die Schlagworte, mit
denen sie Europa verbinden. ver.di will ein anderes Europa,
das durch koordinierte Politik gegen die Krise vorgeht,
europaweite Investitionsprogramme auflegt, eine
sozialökonomisch orientierte Wachstumspolitik betreibt, die
Angleichung der Lebensstandards in Ost- und Westeuropa
voranbringt. Das geht zwar nicht von heute auf morgen – unser
präferiertes Korridormodell bietet aber die Möglichkeit der
unterschiedlichen Entwicklungsgeschwindigkeiten – je nach
Leistungsfähigkeit der Nationalökonomien. Ziel ist es,
künstlich erzeugte Wettbewerbsvorteile durch
Niedriglohnregionen zu beseitigen und Abwanderung von Arbeit
zu verhindern. Es gilt: gleiche Arbeit am gleichen Ort zum
gleichen Lohn und umfassende Sicherung der öffentlichen
Daseinsvorsorge. Ich bin sicher und meine Erfahrungen
bestätigen, dass – je näher der Termin der Europawahl rückt –
desto mehr Menschen dieses Anliegen wahrnehmen und die
Positionen von ver.di nachvollziehen bzw. übernehmen. Man muss
nicht täglich flammende Bekenntnisse zu Europa ablegen, um ein
guter Europäer zu sein, sondern realistisch bewerten, was an
Positivem durch den europäischen Einigungsprozess entstanden
ist. Im Übrigen; die Konflikte in Europa liegen meiner Meinung
nach nicht in der Auseinandersetzung zwischen
nationalstaatlichem und europäischem Denken, als vielmehr
zwischen neoliberalem und sozialökonomischem Handeln.
Wie ist die Resonanz auf das
Papier?
Uellenberg: Im Moment
leider noch etwas verhalten. Je näher aber der Wahltermin
rückt, desto klarer wird, dass nur über Europa die Lösung der
anstehenden Probleme gelingt. Unsere Positionen werden in der
gewünschten und nötigen Breite Gehör finden – dessen bin ich
sicher. Wir wollen unsere Forderungen und Vorstellungen in den
Köpfen der Menschen verankern.
Hat Europa ein
Vermittlungsproblem?
Uellenberg: Die
Verbindungslinien zwischen Neoliberalismus und
sozioökonomischen Folgen ist nur bei wenigen Menschen so
präsent wie es erforderlich wäre. Und Politik und Wirtschaft
tun alles, um diese Verbindungslinie zu verbergen. So kann man
immer behaupten, dass letztlich Missstände, die Menschen in
ihrem lokalen Umfeld wahrnehmen, auf einen „Moloch Europa“
zurückzuführen sind, auf den man wenig Einfluss hätte. Das
geschieht beispielsweise mit der Formel „Privat vor Staat“.
Viele verbinden Europa in erster Linie mit Reisefreiheit – das
ist auch gut so und eine wichtige Errungenschaft. Was fehlt,
ist eine Diskussion um die gesellschaftspolitischen
Weichenstellungen und die Interdependenzen zwischen Markt und
Sozialgefüge. Hinzu kommt, dass Europa ein Elitenprojekt ist
und zwischen den Mitgliedsstaaten und den machthabenden
politischen und wirtschaftlichen Führungskreisen ausgehandelt
wurde. Europa fehlt in diesem Sinne eine demokratische
Verankerung. Der Verfassungskonvent sah zwar eine basisnahe
Beteiligung vor, der letztendliche Vertrag von Lissabon wurde
aber in Hinterzimmern ausgehandelt und ist ein bürokratisches
Monster, den die Menschen wohl gar nicht lesen können sollen.
Im Kern geht es darin um die Interessenabklärung zwischen
Politik und Wirtschaft – auch wenn in diesem Zuge einige
Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess des Europaparlamentes
eingeflossen sind.
Wohin steuert Europa?
Uellenberg: Man muss
gar nicht weit voraus schauen, um festzustellen, dass Europa
in einer großen Bewährungsprobe steckt, die im Moment von
nationalem Protektionismus geprägt wird. Der ist eine Folge
des Euro, weil sich jetzt Marktregulierungen nicht mehr über
schwankende Wechselkurse vollziehen, sondern über
Produktivität und Löhne ausgetragen werden. Die entscheidende
Frage wird sein, wie die europäischen Länder auf die Krise
reagieren. Notwendig wäre eine abgestimmte Politik in dieser
Frage mit länderübergreifenden Konjunkturprogrammen. Was in
keinem Fall passieren darf ist eine Abschottung der Märkte und
ein um sich greifender Protektionismus nach der Devise, dass
jeder zunächst seine wirtschaftliche Substanz schützt. Das
würde auch allen Rechtspopulisten Nahrung geben. Als besonders
große Gefahr sehe ich die Entwicklung in den Ländern Mittel-
und Osteuropas. Dort droht Gefahr, weil der Aufschwung
vielfach über Kredite in westeuropäischer Währung finanziert
wird. Das wiederum zieht andere mit in den Strudel – zum
Beispiel Österreich, weil die Banken stark in das
Osteuropageschäft involviert sind. Ein Eingriff seitens des
Internationalen Währungsfonds und der EU ist zwingend nötig.
Wir wissen alle noch nicht, ob Europa die aktuelle Krise
überstehen wird. Hier schließt sich der Kreis, denn wäre die
demokratische Basis Europas breiter, könnte die Situation auch
besser gemeistert werden. Positiv ist, dass es wohl kurz- und
mittelfristig zu einer vernünftigen Regulierung der
Finanzmärkte kommen kann, Beschäftigungs- und
Investitionsprogramme könnten im Verbund aufgelegt, der
Sozialstaat gestärkt werden.
Die Rolle der Gewerkschaften
ist in diesen Zeiten also wichtiger denn je …
Uellenberg: ver.di hat
diese Prozesse seit jeher kritisch begleitet. Deshalb sind wir
jetzt mit unseren Positionen glaubwürdiger als andere Akteure.
Marktradikale Träume von Politik und Wirtschaft haben sich
über Nacht in Luft aufgelöst. Und ich merke ganz direkt, dass
Gewerkschaften jetzt stärker nachgefragt werden. Gleichwohl
bedarf es noch einiger Vermittlungsarbeit, um die komplexen
Zusammenhänge in und um Europa darzustellen – übrigens auch
innerhalb der Gewerkschaftsbewegung.
Kultur
Ausstellung: "In welcher
Welt wollen wir leben?"
Ab 7. April im Haus
Brannenburg. Eröffnung durch Armin Pongs.
Wir leben in einer Zeit großer
Umbrüche und widersprüchlicher Entwicklungen. Schon bald nach
dem Fall der Mauer und der Öffnung nationalstaatlicher Grenzen
in weiten Teilen Europas wurden weltweit wieder neue Ordnungen
geschaffen und neue Grenzen gezogen. Neue Ideologien
entstanden, die die Welt in eine „Achse des Bösen“ und in eine
„Allianz gegen den Terror“ einteilten. Aber auch jenseits der
Terrorbekämpfung leben wir in einer Welt, in der die Ordnung
darin besteht, sich von allem, was „anders“ ist, abzugrenzen,
„das Andere“ in Frage zu stellen, zu verdächtigen und zu
bekämpfen, um für sich selbst ein Gefühl der Sicherheit und
der Zusammengehörigkeit zu schaffen.
Doch das Herausfordernde
unserer Zeit besteht nicht darin, eine neue Weltordnung zu
schaffen, sondern den Weg zu bereiten für ein neues
Weltverständnis. Eine Welt, in der nicht der Starke über den
Schwachen herrscht, sondern in der die Akzeptanz der
gegenseitigen Abhängigkeit zur Zusammenarbeit bei der Lösung
globaler Probleme führt. Ein solches Weltverständnis setzt
voraus, dass die Vielfalt und die Unterschiede der Menschen
anerkannt und gefördert werden. Denn menschliche Freiheit
beruht auf dem ganz individuellen Anspruch. Der Grad an
Freiheit ist daran zu messen, wie viel Verschiedenartigkeit
sie zulässt. Freiheit brauchen wir gerade, weil wir
verschieden sind.
Ausstellung und Vortrag von
Armin Pongs wollen Denkanstöße geben und Fragen aufwerfen: Auf
welcher Grundlage wird entschieden, wie die Welt von morgen
aussieht? Wer entscheidet, wie wir künftig leben werden? Wer
kontrolliert die Entscheidungsträger? Wie wollen wir in
Zukunft Gerechtigkeit und Beteiligung an
Entscheidungsprozessen erreichen? Wie gestalten wir einen
Lebensrahmen, der den unterschiedlichen Ideen und Fähigkeiten
des Einzelnen Raum gibt? Wie die Schwachen schützen und die
Starken zur Hilfe ermuntern? In welcher Welt wollen wir leben?
Armin Pongs ist Psychologe,
Soziologe und Autor der soziologischen Bestseller „In welcher
Gesellschaft leben wir eigentlich?“ und „In welcher Welt
wollen wir leben?“, der beiden Reiseerzählbände „Die Welt in
meinen Augen“ und „Der Drachen ohne Schnur“ sowie der
Kinderbuchreihe „Krokofil“. Seine Bücher sind im Dilemma
Verlag in München erschienen..
Kleiner Vorgeschmack:
Timothy Garton Ash, Professor für Zeitgeschichte, Oxford, gibt
Einblick, in welcher Welt er leben will:

Tipps und Termine
Kurz & Gut
Veranstaltungen rund um das ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg
Fotowettbewerb ‚zoom human rights‘
läuft noch bis 30. April
Menschenrechte durchs Objektiv betrachtet
Noch bis zum 30. April können
Beiträge zum bundesweiten Fotowettbewerb ‚zoom human rights‘
eingereicht werden, den das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR)
und das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) gemeinsam ausgeschrieben
hatten. Anlass war der 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte im Dezember 2008. Mit dem Wettbewerb soll das Thema
Menschenrechte insbesondere jungen Menschen näher gebracht werden.
Der Fotowettbewerb bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten zum
Mitmachen, Kommunizieren und Vernetzen. So können die User z. B.
durch ihr Voting fortlaufend ein Foto des Monats wählen, die Motive
der eingesandten Bilder als e-card versenden oder erfahren, welches
Bild prominente Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft zu
ihrem „Lieblingsfoto“ gekürt haben.
Informationen:
www.zoomhumanrights.de
Saisoneröffnung Bayerische
Seenschifffahrt
Schiff ahoi
Ab 12. Juni sticht die Flotte der
Bayerischen Seenschifffahrt wieder regelmäßig in die vier großen
bayerischen Binnengewässer. Königsee, Tegernsee, Starnberger und
Ammersee werden dann wieder regelmäßig mit den modernen Linien- und
Ausflugsschiffen durchkreuzt. Auftakt ist am 12. April ab 10.30 Uhr
in Starnberg mit einem herzhaften Osterbrunch. Die Bayerische
Seenschifffahrt GmbH mit Sitz in Schönau am Königssee ist mit 34
Motorschiffen und etwa 150 MitarbeiterInnen eine der größten
Binnenschifffahrten Deutschlands. Mit attraktiven touristischen
Angeboten (z. B. abendliche Schlemmerfahrten, Tanzfahrten oder den
Räuberfahrten für die Kleinen und vieles mehr) ist das Unternehmen
ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Tourismuseinrichtungen. Mit
allen vier Schifffahrtsbetriebe werden jährlich insgesamt ca. 1,2
Mio. Fahrgäste befördert.
Informationen:
http://www.seenschifffahrt.de
Retrospektive zum 60. Geburtstag
von Claudia Kastl
Aquarelle und Landschaften
Die Ausstellung in der
Tourist-Information (Verkehrsamt Brannenburg) zeigt Aquarelle und
Landschaften der Brannenburger Künstlerin Claudia Kastl. Die
Ausstellung beginnt am 6. April und dauert bis 30. April. Der
Eintritt ist kostenlos. Kastl malt in verschiedenen Techniken, auf
Leinwand und Papier. Ihre Themen sind Landschaften. Viele davon in
Aquarell vor der Natur gemalt, Frauenspezifisches und Bilder zu
besonderen Themen, die sie in Kunst und Politik, aber auch in ihrer
unmittelbaren Umgebung aufspürt. In Südtirol geboren verbrachte sie
ihre Kindheit und Jugend in einem interessanten Spagat zwischen
deutscher kleinbürgerlicher Bodenständigkeit und italienischem
Kulturverständnis. Geprägt wurde sie durch hohe Berge und schattige
Täler. Sie ist – sagt sie – nichts weiter als ein ‚sensibler
Mensch‘.
Informationen:
www.brannenburg.de und www.claudia-kastl.de
Neues bei
ver.di Bildung & Beratung
Neuerscheinungen
auf www.verdi-bub.de
Aktuelle Rechtsprechung
Nachzulesen unter
www.verdi-bub.de/urteile/
Freie
Buchungskapazitäten und Serviceleistungen
Das
Bildungszentrum Haus Brannenburg dient neben seiner Funktion als
zentrale Bildungsstätte von ver.di mit eigenem Programm-Angebot auch
als Beleghaus für ver.di interne und externe Veranstaltungen. Wir
sind auf Seminare ebenso eingerichtet wie für Klausur-Sitzungen,
Tagungen, Workshops und Ähnliches.
Eine Übersicht
über unsere
freien Belegungskapazitäten können Sie hier als PDF-Dokument
downloaden:
Freie Kapazitäten
Belegungsanfragen richten sie bitte an:
lydia.holzer@verdi.de
Auf Wunsch
organisieren wir auch komplette Seminare „a la carte“ von der
Planung bis zur Abrechnung, vermitteln Kontakt zu Referenten,
kümmern uns um Seminarmaterialien oder machen Vorschläge für
Freizeitaktivitäten außerhalb der eigentlichen Veranstaltung.
Für nähere
Auskünfte bezüglich Seminarorganisation steht ihnen das pädagogische
Team zur Verfügung:
marion.fendt@verdi.de
britta.klinkforth@verdi.de
gertraud.rudolph@verdi.de
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Ihren Use-Letter Haus Brannenburg monatlich. Sie können Ihr
Abonnement jederzeit wieder kündigen. Der Use-Letter ist
selbstverständlich kostenlos.
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